Die Bayerische Staatsregierung hat die Pflicht, Kultur zu schützen und zu fördern. Ein einseitiges Kunst- und Kulturverständnis engt ein, sowohl in der Ausgestaltung des Angebots als auch in den Teilhabemöglichkeiten. Wir wollen, dass alle Bevölkerungsschichten und -gruppen barrierefreien Zugang zu Musik, Theater, Ausstellungen, Literatur und allen sonstigen künstlerischen Angeboten haben. Kunst und Kultur muss für alle bezahlbar sein und von Anfang an gefördert werden.
Kulturelle Bildung und künstlerische Tätigkeiten sind kein Luxus oder gar nutzloser Zeitvertreib, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung und Grundbedürfnis aller Menschen. Alle sollen daran teilhaben können.
Kunst ist eine kreative Abbildung der Realität. Orte, an denen Kunst und Kultur stattfindet, sind auch Orte der Begegnung und des Dialogs. Hier werden Verständnis und Toleranz für das Andere entwickelt. Öffentliche Mittel und öffentliche kreative Freiräume fördern die Vielfältigkeit kultureller Äußerungsmöglichkeiten.
Kunst- und Kulturschaffende müssen von ihrer Arbeit leben können und Kulturinteressierte unabhängig von ihrem Einkommen einen barrierefreien Zugang zu Kultur haben. Deswegen fordern wir:
• Wir wollen eine Kulturpolitik, die ein vielgestaltiges und ausgewogenes kulturelles Angebot schafft, das für die Allgemeinheit zugänglich ist.
• Kunst- und Kulturschaffende müssen auskömmlich von ihrer Arbeit leben können und gut abgesichert sein – die Bedingungen dafür sind zu schaffen.
• Die kulturelle Infrastruktur bayerischer Kommunen im ländlichen Bereich muss gefördert werden.
• Wir fordern den kostenfreien Eintritt in vom Freistaat geförderten Museen und Sammlungen an allen Öffnungstagen.
• Wir fordern Lehrpläne, in denen Kunst und Kultur an allen Schulen ein gleichberechtigtes Nebenfach ist.
• Wir fordern einen Bayern-Pass. Inhaber dieses Passes zahlen für alle kulturellen Angebote maximal 5 Euro pro Veranstaltung. Für solche Tickets müssen alle Kulturinstitutionen ein Kontingent von 10 % der Eintrittskarten reservieren. Das Land erstattet den Veranstaltern die Differenz zu den regulären Preisen. Der Bayern-Kultur- Pass wird Menschen angeboten werden, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Opferrenten erhalten, Menschen mit geringen Einkommen und Bezieher:innen von Renten bis zur Pfändungsfreigrenze (zurzeit 1.139,99 Euro), Schüler:innen und Studierende.
Ob in der Oper oder Club: Kultur ist vielfältig, wird aber nur einseitig gefördert. Das muss sich ändern. Clubs prägen die Kultur und Lebensqualität in Städten und anderen Orten. Sie sind Räume kultureller Vielfalt und verdienen besonderen Schutz. Clubs sind Freiräume für Musik, Tanz und persönliche Entfaltung.
- Wir wollen Jugendkulturen fördern durch eine gute Ausfinanzierung.
- Nicht-kommerzielle Orte der Begegnung müssen ausgebaut werden.
- Clubs sollen als Kulturstätten anerkannt werden.
- Wir fordern eine Jugendkulturkarte mit 50 Euro Startguthaben.
Die kulturellen und sozialen Bedarfe junger Menschen werden in Bayern seit jeher stiefmütterlich behandelt und von diversen Regularien eingeschränkt. Die Coronapandemie hat diese Defizite verschärft, die Lage von Kollektiven und Clubbetreiber:innen verschlechtert und dadurch ein regelrechtes Clubsterben befördert.
Dabei sind Clubs mittlerweile in mehreren EU-Ländern als Kulturräume anerkannt. Schließlich fördern sie die Vielfalt von Musik, bieten jungen Künstler:innen eine Plattform für ihr Schaffen und sind nicht zuletzt deswegen wichtige Orte der sozialen Begegnungen, welche Menschen verschiedenster Herkunft und Hintergründe zusammenbringen, Kultur im ländlichen Raum stärken und die Inklusion unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen vorantreiben können.
DIE LINKE. setzt sich dafür ein, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, zu erhalten und zu fördern. Es braucht deswegen sowohl Förderprogramme für die Spielstätten, um die Folgen von Energiekostensteigerung und Inflation abzumildern, als auch einen Bestandsschutz bestehender Strukturen, sowie Maßnahmen, mit denen jungen Menschen mit kleinem Geldbeutel der Zugang zu diesen Kulturstätten ermöglicht wird.
Änderungen im Planungs- und Veranstaltungsrecht sollen die Bemühungen der Branche, nachhaltiger zu veranstalten, messbar und finanziell umsetzbar machen. Vertreter:innen von Kulturbetrieben/Spielstätten sind in die Gremien der Stadtentwicklungspolitik aufzunehmen. Im Städtebau muss das „Agent of Change Prinzip“ angewandt werden. Dieses sieht vor, dass heranrückende Neubebauung für erforderlichen Lärmschutz selbst sorgen muss.
Eine Jugendkulturkarte (inkl. 50 Euro Startguthaben), die auch auf Eintritte zu Clubs angewandt wird, kann sowohl der gebeutelten Branche unter die Arme greifen als auch finanzielle Barrieren und Zugangsbeschränkungen für junge Menschen abbauen.